Was Sie wissen sollten
Ablauf
Nachdem Sie eine Verordnung für eine logopädische Therapie von Ihrem Arzt erhalten haben, vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Folgende Ärzte können eine logopädische Therapie verordnen:
- Kinder - und Jugendärzte
- Hausärzte (Allgemeinärzte)
- Zahnärzte
- Kieferorthopäden
- Hals-Nasen-Ohrenärzte
- Phoniater
- Pädaudiologen
- Neurologen
Bitte bringen Sie zum ersten Termin folgende Unterlagen mit:
- Rezept des Arztes (Heilmittelverordnung)
- Ihren Terminkalender
- Befunde und Berichte
Kosten
Die Behandlungskosten werden in der Regel von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Die logopädische Therapie wird als Pflichtleistung von den gesetzlichen Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr voll erstattet. Gesetzlich Versicherte über 18 Jahre (ohne Zuzahlungsbefreiung durch die Krankenkasse) zahlen pro Verordnung (in der Regel werden 10 Therapieeinheiten verordnet) eine Rezeptgebühr von 10 € und pro erbrachte Leistung eine Zuzahlung von 10%.